Positiver Entscheid der EU-Kommission für die Dauer von 12 Jahren gemäß EU-Verordnung Nr. 1907/2006
Die ECHA hat den Antrag der Topocrom GmbH geprüft und der EUKommission eine Zulassung für die Dauer von 12 Jahren empfohlen. Die EU-Kommission ist diesem Antrag gefolgt und hat am 17. Juli 2018 die Zulassung für 12 Jahre erteilt. REACH-Zulassung für Topocrom
Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006) trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie ist eine der strengsten Chemikalienverordnungen weltweit und regelt unter anderem den Gebrauch von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften („besonders besorgniserregende Stoffe“). Der Grundgedanke ist, solche Stoffe zu ersetzen oder deren Gebrauch für Mensch und Umwelt sicher zu gestalten.
Chromtrioxid (CrO3) wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als besonders besorgniserregender Stoff qualifiziert. Es darf deshalb seit September 2017 nur noch nach vorgängiger Zulassung durch die EUKommission verwendet werden. Chrom(VI) wird von Unternehmen benötigt, welche metallische Chromschichten herstellen.
Um eine Zulassung zu erhalten, müssen die Unternehmen die Risiken, die mit den von ihnen in der EU hergestellten und in den Verkehr gebrachten Stoffe verbunden sind, identifizieren und beherrschen. Die Unternehmen müssen gegenüber der ECHA aufzeigen, wie der Stoff sicher verwendet werden kann.